Nachfolgeregelung für Ü 20 Anlagen

Nach zähem Ringen hat sich die Bundesregierung zum Jahresende 2020 auf Nachfolge-Regelungen für Photovoltaik-Anlagen geeinigt, deren Einspeisevertrag nach 20 Jahren endet.

Zwar bleiben Diese weit hinter den Erwartungen zurück, die wir für die Umsetzung des Ziels hin zu 100 % Erneuererbaren Energien erhofft hatten, aber wir gehen von weiteren Verbesserungen aus.

Imerhin wurde mit dem EEG 2021 die Möglichkeit festgeschrieben, den Solarstrom weiterhin ins Netz einpseisen zu dürfen. Die kWp-Grenze, ab der eine anteilige EEG-Umlage bei Eigenverbrauch gezahlt werden muss, wurde von bisher 10 auf 30 kW angehoben.

D.h. Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen.

Sobald es die Corona-Lage und der Infektions-Schutz wieder erlauben, werden wir zum Thema Nachfolgeregelungen für Ü 20 Anlagen auch Vorträge anbieten, um Sie mit den dann gültigen Bestimmungen vertraut zu machen und in die Lage zu versetzen zu entscheiden, welche Vorgehensweise in Ihrem speziellen Fall die Beste ist.

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Unsere Bestandskunden werden wir auch per E-mail (soweit Adressen vorhanden) einladen wenn wir konkrete Termine anbieten können.

Um keine Termine zu verpassen bitte hier https://www.fritzsolar.de/kontaktformular/ anmelden.

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich.

Herzlichst

Ihr Team von Fritz Solar